Gerätewarte
Gerätewarte in der Feuerwehr sind für die Wartung, Instandhaltung und Prüfung der Feuerwehrgeräte und -fahrzeuge zuständig.
Sie stellen sicher, dass die Einsatzkräfte stets einsatzbereite Ausrüstung zur Verfügung haben.
- Prüfung und Wartung:
Gerätewarte führen regelmäßige Prüfungen der feuerwehrtechnischen Geräte und Fahrzeuge nach den geltenden Richtlinien durch.
- Instandhaltung:
Sie kümmern sich um die Wartung und Instandsetzung der Ausrüstung, um deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
- Dokumentation:
Die Arbeit der Gerätewarte umfasst auch die Dokumentation der Geräte und Fahrzeuge, oft mit Hilfe von Verwaltungssoftware.
- Einsatzdienst:
In einigen Fällen können Gerätewarte auch am Einsatzdienst teilnehmen.
- Reinigung und Pflege:
Sie sind für die Reinigung und Pflege der Schutzkleidung und anderer Ausrüstung zuständig.
- Lagerung:
Die korrekte Lagerung der Geräte und Materialien gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
- Zusätzliche Aufgaben:
In manchen Feuerwehren übernehmen Gerätewarte auch Aufgaben in der Atemschutzwerkstatt oder führen einfache Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden durch.
- Die Ausbildung zum Gerätewart erfolgt in der Regel durch Lehrgänge, die aufbauend auf den Qualifikationen „Truppführer“ und „Maschinisten“ absolviert werden.
- Die Lehrgänge vermitteln das nötige Wissen über die technischen Geräte, Prüfrichtlinien und Instandsetzungstechniken.
- Teilnehmer müssen gesundheitlich geeignet sein und die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung mitbringen, da sich die Technik ständig weiterentwickelt.