Gerätewarte

Gerätewarte in der Feuerwehr sind für die Wartung, Instandhaltung und Prüfung der Feuerwehrgeräte und -fahrzeuge zuständig. 

Sie stellen sicher, dass die Einsatzkräfte stets einsatzbereite Ausrüstung zur Verfügung haben. 

 
Aufgaben eines Gerätewarts:
 
  • Prüfung und Wartung:

    Gerätewarte führen regelmäßige Prüfungen der feuerwehrtechnischen Geräte und Fahrzeuge nach den geltenden Richtlinien durch. 

  • Instandhaltung:

    Sie kümmern sich um die Wartung und Instandsetzung der Ausrüstung, um deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. 

     
  • Dokumentation:

    Die Arbeit der Gerätewarte umfasst auch die Dokumentation der Geräte und Fahrzeuge, oft mit Hilfe von Verwaltungssoftware. 

     
  • Einsatzdienst:

    In einigen Fällen können Gerätewarte auch am Einsatzdienst teilnehmen. 

     
  • Reinigung und Pflege:

    Sie sind für die Reinigung und Pflege der Schutzkleidung und anderer Ausrüstung zuständig. 

     
  • Lagerung:

    Die korrekte Lagerung der Geräte und Materialien gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. 

     
  • Zusätzliche Aufgaben:

    In manchen Feuerwehren übernehmen Gerätewarte auch Aufgaben in der Atemschutzwerkstatt oder führen einfache Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden durch. 

     
Ausbildung:
  • Die Ausbildung zum Gerätewart erfolgt in der Regel durch Lehrgänge, die aufbauend auf den Qualifikationen „Truppführer“ und „Maschinisten“ absolviert werden.
  • Die Lehrgänge vermitteln das nötige Wissen über die technischen Geräte, Prüfrichtlinien und Instandsetzungstechniken.
  • Teilnehmer müssen gesundheitlich geeignet sein und die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung mitbringen, da sich die Technik ständig weiterentwickelt. 
     
Bedeutung:
Die Arbeit der Gerätewarte ist von großer Bedeutung für die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen und der Bevölkerung. Durch ihre Arbeit wird sichergestellt, dass die Einsatzkräfte stets auf funktionstüchtige Ausrüstung zurückgreifen können. 

Gerätewart