Definition:
„Brandmeldeanlagen (BMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die Personen zum direkten Hilferuf bei Brandgefahren dienen und/oder Brände zu einem frühen Zeitpunkt erkennen und melden“.
(Definition nach DIN VDE 0833-2)
„Eine Brandmeldeanlage ist eine Einrichtung, welche ohne menschliche Mithilfe einen entstehenden Brand feststellt, gefährdete Personen alarmiert und Löschkräfte mobilisiert. Brandmeldeanlagen dienen dem Schutz von Personen und Sachwerten.“
(Definition nach VKF/Sicherheitsinstitut)
Die eigentliche Brandmeldezentrale ist ein roter Metallschrank, welcher auf der linken Seite das Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT), das Feuerwehr-Bedienfeld und je nach Anbringung einen Handdruckmelder beinhaltet. In der rechten Seite sind die Feuerwehr-Laufkarten untergebracht. Der Schrank muss mit dem Schlüssel, welcher auch die innere Klappe des FSD schließt, aufgeschlossen werden.
Auf dem FAT kann man alle Meldungen über die Tasten „weitere Meldungen“ in ihrem zeitlichen Ablauf verfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit verschiedene weitere Meldungen über Betriebszustände der BMA abzurufen (Wechseln der „Anzeigeebene“). Die Taste „Summer ab“ schaltet den Hinweiston der BMA ab. Der akustische Räumungsalarm im Gebäude wird am Bedienfeld abgestellt.
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