Bei Stau muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Das gilt auch, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

  • Rettungsgasse zwischen linkem und übrigen Fahrstreifen bilden

  • Der Standstreifen muss für Pannenfahrzeuge frei bleiben

Autobahn: Was gilt bei 2, 3 oder 4 Spuren?

Die Rettungsgasse muss nicht erst bei einem Stau gebildet werden, sondern schon, wenn der Verkehr anfängt zu stocken beziehungsweise Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Das gilt sowohl bei zwei-, als auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht kurzzeitig eingeschaltet werden, um andere zu warnen.

Straße mit 2 Spuren
Straße mit 3 Spuren
Straße mit 4 Spuren
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Rettungsgasse im Baustellenbereich

Grundsätzlich gelten im (meist zweispurigen) Baustellenbereich die gleichen Regeln wie für zweispurige Autobahnen: Die Fahrzeuge links halten sich ganz links und die auf der rechten Spur möglichst rechts. In der Praxis kann es hier aber so eng werden, dass das kaum möglich ist. Für diesen Fall gibt es leider keine Regel, es ist aber zu empfehlen, dass dann alle Fahrzeuge möglichst nach rechts fahren, damit die Einsatzkräfte links vorbeikommen. Auch größere Abstände zwischen den Fahrzeugen können für die Retter hilfreich sein.